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J. Rieth GmbH

Kompetenz. Sicherheit. Qualität

TÜV geprüfter Tankschutzfachbetrieb nach §19 I WHG

Wichtige Hinweise

Um einen störungsfreien und vorschriftsmäßigen Betrieb Ihrer Ölheizung und Tankanlage sicherzustellen, haben wir für Sie wichtige Informationen, die Vorschriften für das Bundesland Hessen und einige wertvolle Tipps zusammengestellt.

Als zusätzlichen Service haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengefasst.

Informationen

Tankreinigung

Trotz der hohen Qualität von Markenheizölen kann man nicht verhindern, dass sich im Tank nach einer gewissen Zeit schädliche Ablagerungen bilden, die bei Stahltanks sogar zur Korrosion führen können. Um Störungen oder gar den Ausfall der Heizungsanlage zur vermeiden, ist eine rechtzeitige und regelmäßige Tankreinigung erforderlich. Für einen sparsamen und störungsfreien Betrieb Ihrer Ölheizung ist es ratsam, den Heizöllagertank regelmäßig warten und reinigen zu lassen. Entsprechend den Betriebsbedingungen der Anlagen sind Reinigungen in einem Intervall von 5 bis 7 Jahren sinnvoll. Es ist auch kein leerer Tankinhalt erforderlich, eine Reinigung kann während der Heizperiode bei laufendem Betrieb stattfinden. 

Anoden

Tankbehälter aus Stahl können mit Anoden ausgestattet werden, um Korrosion auf die so genannte "Opfer-Anode" umzuleiten. Diese wird anstelle des Stahlbleches zerfressen. Anoden werden auf den Tankboden ausgelegt und elektrisch leitend an den Stahlbehälter angebracht. Der Tank wird mit ca. 2 cm Wasser befüllt und Elektrolyt-Pulver eingebracht. Dieses System arbeitet nicht immer positiv für den Tank, sondern kann die negative Eigenschaft erbringen, das der Tank stärker korrodiert bis hin zum durchrosten. Wir empfehlen Ihnen, falls Ihr Tank mit Anoden ausgestattet sein sollte, diese bei der nächsten Tankreinigung ausbauen zu lassen.

Chemische Zusätze

Diese sollen die Verbrennung verbessern und/oder Korrosion verhindern. Die Wirksamkeit der einzelnen Mittel bezüglich Korrosionsschutz ist in der Praxis schwer nachweisbar, da sie stark von der Beschaffenheit der einzelnen Anlage abhängig ist.

Auffangwanne

Der Heizölraum muss mindestens mit einem ölfesten 3-schichtigen Anstrich versehen sein. Mindestens 1-mal im Jahr sollte der Auffangraum inspiziert werden, um auftretende Risse am Mauerwerk rechtzeitig bemerken zu können. Das Mauerwerk "arbeitet" in den meisten Fällen, d.h. es entstehen Risse an dem Anstrich und die Auffangwanne wird undicht. Eine dauerhafte Sanierung ist entweder durch eine Tankraumfolie oder durch eine Kunststoffinnenhülle bei kellgergeschweißten Tanks möglich. In diesem Fall ist keine Auffangwanne mehr erforderlich.

Vorschriften Hessen

Anzeige de Anlage bei der Wasserbehörde

Oberirdische Heizöllageranlagen über 1.000 Liter und unterirdische Anlagen müssen der unteren Wasserbehörde anzeigt werden. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt, Umweltamt bei kreisfreien Städten; § 31 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz, § 29 Anlagenverordnung). 

Eigenüberwachung

Eigenprüfung des Tank und der Rohrleitungen auf Dichtigkeit durch Sichtprüfung und Kontrolle des Füllstandes sowie der Verbrauchsmengen (§ 19 i Abs. 2 Satz 1 WHG). Bei doppelwandigen Tanks ist darauf zu achten, ob das Leckanzeigegerät immer in Betrieb ist und ein Alarm auch sicher bemerkt wird. Bei einwandigen Tanks ist eine Prüfung des Auffangraum auf Dichtigkeit und auf Austritte von Heizöl (Leckagen) notwendig. Bei nicht ausreichender Eigenfachkenntnis, sollte ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden.

Prüfung durch Sachverständige

Heizöllageranlagen müssen durch anerkannte Sachverständige entsprechend der folgenden Tabelle geprüft werden (§ 19 I Wasserhaushaltsgesetz, § 23 Anlagenverordnung):

  • Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung
    Alle unterirdischen und oberirdischen Heizöllageranlagen mit mehr als 1.000 Liter, einmalige nachträgliche Prüfung aller bisher noch nicht geprüften oberirdischen Heizöllageranlagen außerhalb von Schutzgebieten mit mehr als 1.000 Liter bis einschließlich 10.000 Liter bis zum 13.02.2006
  • Wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre
    Alle unterirdischen und oberirdischen Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 10.000 Liter, in Schutzgebieten mit mehr als 1.000 Liter
  • Wiederkehrende Prüfung alle 2,5 Jahre
    Alle unterirdischen Heizöllageranlagen in Schutzgebieten, jedoch nicht in Überschwemmungsgebieten
  • Prüfung bei Stilllegung des Lagerbehälters
    Alle unterirdischen und oberirdischen Heizöllageranlagen mit einem Rauminhalt von mehr als 10.000 Liter, in Schutzgebieten mit mehr als 1.000 Liter

Fachbetriebspflicht

Heizöllageranlagen von mehr als 10.000 Liter dürfen nur von wasserrechtlich anerkannten Fachbetrieben gewartet werden. Ein Fachbetrieb hat die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen (§§ 19i und l Wasserhaushaltsgesetz, § 24 Anlagenverordnung). 

Schadensfälle

Informieren Sie unverzüglich die untere Wasserbehörde oder die nächste Polizeidienststelle (§ 31 Abs. 6 Hessisches Wassergesetz) bei einer Außerbetriebnahme der Heizöllagerstätte, bei Schadensfällen sowie Störungen und bei der Gefahr von austretendem oder bereits ausgetretenem Heizöl.

Tipps

  • Lassen Sie bei doppelwandigen Tankanlagen mindestens einmal jährlich die Funktion des Leckanzeigegerätes durch einen zugelassenen Fachbetrieb nach Paragraph 19 I WHG überprüfen. Bei einwandigen Tankanlagen kontrollieren Sie den Auffangraum mindestens vierteljährlich sowie nach jeder Tankbefüllung durch Inaugenscheinnahme.
  • Lassen Sie Grenzwertgeber, die vor 1984 eingebaut wurden, austauschen. Die heutigen Geräte sind konstruktiv verbessert und bieten mehr Funktionssicherheit.
  • Lassen Sie die Rücklaufleitung vom Ölbrenner zum Tank stilllegen und die Ölzufuhr auf „Einstrangsystem“ umrüsten. Liegt der maximale zulässige Flüssigkeitsspiegel im Tank höher als Ihre Saugleitung, sollte ein Antiheberventil eingebaut werden, um das Leerhebern des Tanks zu verhindern.
  • Stellen Sie sicher, dass beim Befüllen Ihres Tanks der Entlüftungsstutzen und soweit möglich der Tank beobachtet wird, damit eventuell austretendes Öl sofort entdeckt wird.
  • Lassen Sie Ihren Tank, auch wenn dieser doppelwandig und mit einem Innenschutz versehen ist, alle 5 bis 7 Jahre reinigen und die Tankinnenwände untersuchen.
  • Lassen Sie bei einwandigen Tanks bei der nächsten Tankreinigung prüfen, ob der Auffangraum noch dicht ist. Undichte Auffangräume bieten keinen Gewässer- oder Bodenschutz.
  • Wenn Sie nicht selbst sachkundig sind, sollten Sie einen Wartungsvertrag mit einem zugelassenen Fachbetrieb abschließen. Beachten Sie auch die in der VAwS festgelegten Prüffristen durch einen Sachverständigen.
  • Misstrauen Sie kostenlosen Dienstleistungen wie „Tankprüfungen“ oder „Sumpfphasendiagnosen“ zur Feststellung des Sicherheitszustandes. Mit diesen fragewürdigen Geschenken wird oft der Zugang zu Ihrem Tank gesucht, um Sie anschließend zu teuren und unnötigen Sanierungsmaßnahmen zu überreden.

(Herausgegeben vom Umweltbundesamt 1999)

Häufige Fragen

Wie lange kann Heizöl gelagert werden?

Heizöl ist ein Naturprodukt, das einer natürlichen Alterung unterliegt. Nach einer gewissen Zeit können sich trotz der hohen Qualität von Markenheizölen schädliche Ablagerungen bilden, die bei Stahltanks sogar zu Korrosion führen können. Wie bei allen natürlichen Produkten begünstigen Lichteinfall, Sauerstoff und Kondenswasser diesen Alterungsprozess. Eine gewisse Sedimentbildung im Bereich des Tankbodens ist dabei allerdings normal und unbedenklich.

Wann muss ich einen Heizöltank reinigen lassen?

Aufschluss über die Sedimentbildung und etwaige Korrosionserscheinungen an Stahltanks gibt Ihnen eine fachgerechte Tankinspektion. Wiederholte Filterverstopfungen oder eine Wasserphase auf dem Tankboden sind ein Hinweis für eine notwendige Tankreinigung. In diesen Fällen sollte schnell gehandelt werden, um einer Störung oder gar dem Ausfall der Heizungsanlage vorzubeugen.

Kann eine Tankreinigung durchgeführt werden, wenn sich noch Heizöl im Tank befindet?

Ja, in Spezialbehältern ist eine Zwischenlagerung von Heizöl möglich. Sie müssen also mit der Tankreinigung nicht unnötig warten. Ganz im Gegenteil. Wenn in Batterietanks aus Kunststoff die Restmenge Heizöl zu gering ist, kann das vorhandene Heinzöl nicht mehr vom Ölschlamm getrennt werden und muss gemeinsam mit diesem entsorgt werden.

Ist auch in der Heizperiode eine Tankreinigung möglich?

Ja, eine Tankreinigung ist ganzjährig möglich. Um in dieser Zeit den Betrieb Ihrer Heizung aufrecht zu erhalten, wird eine alternative Ölversorgung für Ihren Brenner installiert.

Was kostet eine Tankreinigung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Umfang der Gesamtkosten ist unterschiedlich und ist insbesondere von der Tankbauart und von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage ein persönliches Angebot.